EINTRITT IN DEN VEREIN
Der Eintritt in den Verein kann mit der Vollendung des 18 Lebensjahres vollzogen werden.
Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Vereinsmitglied Pflicht.
SCHUTZMASSNAHMEN
Das Tragen einer Schutzbrille auf dem Spielfeld ist für jede Person Pflicht.
Darüber hinaus schützt sich jeder nach eigenem Ermessen.
SCHÄDEN & ERSTATTUNG
Für mutwillig, oder unabsichtlich herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher.
Der Verein übernimmt keine Haftung für körperliche Schäden.
Der Verein haftet nicht für jegliche Art von Materialschäden.
VEREINS- & KOMMANDOSTRUKTUR
Im laufenden Spiel gibt es keine Kommandostruktur. Die Koordination im Spiel ergibt sich individuell.
Den Anweisungen des Vorstands ist Folge zu leisen.
STRAFEN
Wenn ein Mitglied den Vereinsbeitrag nicht bezahlt, so behält sich der Vorstand die Möglichkeit vor, den Betreffenden aus dem Verein auszuschließen.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, bei Missachtung der Regeln oder nicht tragbarem Verhalten Mitglieder des Vereins zu verweisen.
ALLGEMEINES
Der Verein setzt eine Bereitschaft voraus sich mit diesem zu identifizieren und an dessen Veranstaltungen teilzunehmen.
Jedes Mitglied erklärt sich einverstanden, den 1. Osnabrücker Airsoftverein angemessen zu repräsentieren sowie diesen in der Öffentlichkeit positiv darzustellen.
Der Jahresbeitrag wird jährich bei der Vereinsversammlung festgelegt.
Die Vereinsbeiträge werden am Anfang eines Jahres fällig.