1. Osnabrücker Airsoftverein e.V.
Regelwerk

Regelwerk

EINTRITT IN DEN VEREIN

 

Der Eintritt in den Verein kann mit der Vollendung des 18 Lebensjahres vollzogen werden.
Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Vereinsmitglied Pflicht.
Jedes Mitglied muss eine Grundausrüstung besitzen. Hierunter zählen eine Airsoftwaffe, Backupwaffe, Vereinsuniform (Digital) und persönliche Schutzausrüstung.

 

ENERGIE & REICHWEITE

 

Pistolen dürfen die max. Mündungsenergie von 1,0 Joule (0,20g) nicht überschreiten. Der Mindestabstand beträgt 5m.
Gewehre dürfen die max. Mündungsenergie von 1,5 Joule (0,20g)  nicht überschreiten. Der Mindestabstand beträgt 10m.
Scharfschützengewehre dürfen die max. Mündungsenergie von 2,5 Joule (0,20g)  nicht überschreiten. Der Mindestabstand beträgt 20m.

VEREINSUNIFORM

 

Die Vereinsuniform ist Digital (Woodland, Desert, Aor2, AOR1). Der Besitz wird bei der Aufnahme in den Verein vorausgesetzt. Um als Gemeinschaft aufzutreten wird das Tragen der Vereinsuniform auf Spielveranstaltungen wie Operations, Biggames und Trainingsspielen verpflichtet. Durch Genehmigung des Vorstands ist ein anderes digitales Tarnmuster erlaubt.

 

Ausnameregelungen sind vom Vorstand zu genehmigen.

 

Das Tragen der Uniform in Kombination mit dem Vereinswappens ist in der Öffentlichkeit nicht gestattet. Ausnahmen sind der Ossensamstag und vom Vorstand genehmigte Veranstaltungen.

 

Es ist erwünscht das die Mitglieder Vereinskleidung bestellen und diese auch tragen.

 

Jedes Mitglied hat ein PMR Funkgerät zu besitzen.

 

SCHUTZMASSNAHMEN

Das Tragen einer Schutzbrille auf dem Spielfeld ist für jede Person Pflicht.

 

Darüber hinaus schützt sich jeder nach eigenem Ermessen.

 

SCHÄDEN & ERSTATTUNG

 
Für mutwillig, oder unabsichtlich herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher.

 

Der Verein übernimmt keine Haftung für körperliche Schäden.

 

Der Verein haftet nicht für jegliche Art von Materialschäden.

 

VEREINS- & KOMMANDOSTRUKTUR

 

Im laufenden Spiel gibt es keine Kommandostruktur. Die Koordination im Spiel ergibt sich individuell.

 

Den Anweisungen des Vorstands ist Folge zu leisen.

 

STRAFEN

 

Wenn ein Mitglied den Vereinsbeitrag nicht bezahlt, so behält sich der Vorstand die Möglichkeit vor, den Betreffenden aus dem Verein auszuschließen.

 

Der Vorstand behält sich das Recht vor, bei Missachtung der Regeln oder nicht tragbarem Verhalten Mitglieder des Vereins zu verweisen.

 

ALLGEMEINES

 

Der Verein setzt eine Bereitschaft voraus sich mit diesem zu identifizieren und an dessen Veranstaltungen teilzunehmen.
Jedes Mitglied erklärt sich einverstanden, den 1. Osnabrücker Airsoftverein angemessen zu repräsentieren sowie diesen in der Öffentlichkeit positiv darzustellen.
Die regelmäßige Teilnahme am Training ist Pflicht.
Der Jahresbeitrag beträgt 50 €.
Die Vereinsbeiträge werden am Anfang eines Jahres per Bankeinzug vom Konto des Vereinsmitglieds abgebucht.
Jedes Mitglied verpflichtet sich seine Kontodaten beim Kassenward aktuell zu halten.

 

DER VORSTAND BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, MITGLIEDER BEI MISSACHTUNG DER REGELN ODER NICHT TRAGBAREM VERHALTEN, DES VEREINS ZU VERWEISEN

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