1. Osnabrücker Airsoftverein e.V.
Regelwerk

Regelwerk

EINTRITT IN DEN VEREIN

Der Eintritt in den Verein kann mit der Vollendung des 18 Lebensjahres vollzogen werden.
Eine Haftpflichtversicherung ist für jedes Vereinsmitglied Pflicht.

 

SCHUTZMASSNAHMEN

Das Tragen einer Schutzbrille auf dem Spielfeld ist für jede Person Pflicht.
Darüber hinaus schützt sich jeder nach eigenem Ermessen.

 

SCHÄDEN & ERSTATTUNG

Für mutwillig, oder unabsichtlich herbeigeführte Schäden haftet der Verursacher.
Der Verein übernimmt keine Haftung für körperliche Schäden.
Der Verein haftet nicht für jegliche Art von Materialschäden.

VEREINS- & KOMMANDOSTRUKTUR

Im laufenden Spiel gibt es keine Kommandostruktur. Die Koordination im Spiel ergibt sich individuell.
Den Anweisungen des Vorstands ist Folge zu leisen.

STRAFEN

 

Wenn ein Mitglied den Vereinsbeitrag nicht bezahlt, so behält sich der Vorstand die Möglichkeit vor, den Betreffenden aus dem Verein auszuschließen.
Der Vorstand behält sich das Recht vor, bei Missachtung der Regeln oder nicht tragbarem Verhalten Mitglieder des Vereins zu verweisen.

 

ALLGEMEINES

 

Der Verein setzt eine Bereitschaft voraus sich mit diesem zu identifizieren und an dessen Veranstaltungen teilzunehmen.
Jedes Mitglied erklärt sich einverstanden, den 1. Osnabrücker Airsoftverein angemessen zu repräsentieren sowie diesen in der Öffentlichkeit positiv darzustellen.
Der Jahresbeitrag wird jährich bei der Vereinsversammlung festgelegt.
Die Vereinsbeiträge werden am Anfang eines Jahres fällig.

 

DER VORSTAND BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, MITGLIEDER BEI MISSACHTUNG DER REGELN ODER NICHT TRAGBAREM VERHALTEN, DES VEREINS ZU VERWEISEN